AGB für Selbstständige — brauche ich das?

AGB für Selbstständige — brauche ich das?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für die meisten Solopreneurs keine gesetzliche Pflicht. Für Online-Shops sind sie de facto Pflicht (Widerrufsbelehrung, Lieferbedingungen), für Dienstleister optional. Aber: gut formulierte AGB schützen vor Streitigkeiten, regeln Haftung und Zahlungsbedingungen vorab und schaffen professionelles Auftreten. Die Frage ist nicht ob AGB sinnvoll sind, sondern ob der Aufwand für die eigene Geschäftssituation gerechtfertigt ist.

Kurz zusammengefasst
AGB-Entscheidungshilfe: Pflicht bei Online-Shops (Widerrufsbelehrung, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten). Empfehlenswert bei standardisierten Dienstleistungen mit vielen Kunden (Fotograf, Webdesigner, Berater mit Paketpreisen). Optional bei individuellen Dienstleistungen mit wenigen Kunden (Freelancer mit Einzelverträgen pro Projekt). Wichtigste Klauseln: Haftungsbeschränkung, Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen, Gewährleistung/Nachbesserung, Nutzungsrechte (bei kreativen Leistungen), Gerichtsstandsvereinbarung (B2B). Kosten: Anwalt 500–1.500 €, Generator 0–100 €, selbst schreiben = hohes Risiko unwirksamer Klauseln.

Wann sind AGB Pflicht und wann optional?

AGB sind nur bei Online-Shops mit Verbrauchern de facto Pflicht (Fernabsatzrecht). Für Dienstleister sind sie optional, aber ab 10+ Kunden pro Jahr empfehlenswert — sie standardisieren die Geschäftsbeziehung und reduzieren Einzelverhandlungen.

Pflicht bei Online-Shops: Wer online an Verbraucher verkauft, muss Widerrufsbelehrung, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten und Informationen zur Streitbeilegung bereitstellen. Das sind de facto AGB — auch wenn sie anders benannt werden.

Empfehlenswert für Dienstleister: Fotografen, Webdesigner, Texter, Berater mit standardisierten Leistungspaketen profitieren von AGB: gleiche Regeln für alle Kunden, kein individuelles Verhandeln von Zahlungszielen, Haftung und Nutzungsrechten bei jedem Auftrag.

Optional bei Einzelverträgen: Freelancer, die 3–5 Großkunden mit jeweils individuellen Verträgen betreuen, brauchen keine AGB — der Einzelvertrag regelt alles spezifischer als AGB. Hier ist ein guter Freelancer-Vertrag wertvoller.

Faustregel: Ab 10 Kunden pro Jahr mit ähnlichen Leistungen lohnen sich AGB. Unter 10 Kunden reicht ein solider Mustervertrag, der pro Projekt angepasst wird.

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Was gehört in gute AGB?

Sechs Kernklauseln: Geltungsbereich, Leistungsbeschreibung, Zahlungsbedingungen, Haftungsbeschränkung, Nutzungsrechte (bei kreativen Leistungen) und Gerichtsstand (B2B). Weniger ist mehr — kurze, klare AGB sind wirksamer als 15-seitige Klauselwerke.

1. Geltungsbereich: Für welche Leistungen gelten die AGB? Wer sind die Vertragsparteien? Ab wann gelten sie (Auftragsbestätigung, Projektstart)?

2. Leistungsbeschreibung: Was ist im Standardumfang enthalten, was nicht? Wie werden Änderungswünsche (Scope Changes) gehandhabt? Wie viele Korrekturschleifen sind inklusive?

3. Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel (14 Tage netto empfohlen), Anzahlung (30–50 % bei Neukunden), Verzugsfolgen (Verzugszinsen nach § 288 BGB), akzeptierte Zahlungsmethoden.

4. Haftungsbeschränkung: Haftung auf den Auftragswert begrenzen, Haftung für indirekte Schäden (entgangener Gewinn) ausschließen. Achtung: Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden (§ 276 BGB).

5. Nutzungsrechte (für Kreative): Welche Nutzungsrechte gehen an den Kunden über? Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht? Zeitlich/räumlich begrenzt? Portfolio-Nutzung durch den Dienstleister?

6. Gerichtsstand (nur B2B): Gerichtsstandsvereinbarung am eigenen Geschäftssitz. Bei B2C-Kunden ist die Gerichtsstandsvereinbarung unwirksam — es gilt der Wohnort des Verbrauchers.

AGB-Generator oder Anwalt?

Anwalt (500–1.500 €) für maßgeschneiderte AGB mit Branchenkenntnis. Generator (0–100 €) für Standard-Situationen. Selbst schreiben ist riskant — unwirksame Klauseln können den Verwender benachteiligen.

Anwalt (500–1.500 €): Sinnvoll bei höheren Auftragsvolumina (Projekte ab 5.000 €), branchenspezifischen Besonderheiten (Nutzungsrechte, Gewährleistung) und wenn die AGB regelmäßig gegenüber vielen Kunden eingesetzt werden. Der Anwalt kennt aktuelle Rechtsprechung und formuliert AGB, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Generatoren (0–100 €): IT-Recht Kanzlei, Janolaw, e-recht24.de bieten AGB-Generatoren für Standard-Geschäftsmodelle. Vorteil: schnell, günstig, rechtlich geprüfte Grundversion. Nachteil: keine individuelle Anpassung an die eigene Leistung, keine branchenspezifischen Klauseln.

Risiko beim Selbst-Schreiben: Unwirksame AGB-Klauseln fallen nicht einfach weg — sie können den Verwender benachteiligen, weil dann die gesetzliche Regelung gilt (die oft kundenfreundlicher ist). Beispiel: eine unwirksame Haftungsbeschränkung führt zur vollen gesetzlichen Haftung — schlimmer als keine AGB.

Häufige Fragen

Praxis-Fragen.

Wo müssen AGB stehen?

Auf der Website gut sichtbar verlinkt (Footer-Link ‚AGB‘), in Angeboten und Auftragsbestätigungen referenziert (‚Es gelten unsere AGB unter [URL]‘). Bei B2B: AGB müssen VOR Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben werden — nachträgliches Zusenden reicht nicht.

Können Kunden meine AGB ablehnen?

Ja — AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen vor Vertragsschluss zustimmt (ausdrücklich oder durch Handlung). Ein Hinweis auf der Rechnung reicht nicht — die AGB müssen vorher bekannt und akzeptiert sein.

Brauche ich AGB auf Deutsch und Englisch?

In der Sprache der Zielgruppe. Bei DACH-Kunden: Deutsch. Bei internationalen Kunden: Englisch. Bei beiden: zweisprachige AGB mit Regelung, welche Sprachversion im Streitfall gilt (typisch: Deutsch).

Wie oft sollte ich meine AGB aktualisieren?

Jährlich prüfen, ob Rechtsänderungen Anpassungen erfordern. Bei Änderung des Geschäftsmodells (neue Leistungen, neue Preisstruktur) sofort anpassen. Bestehende Kundenverträge bleiben von AGB-Änderungen unberührt.

Quellen

Rechtsquellen.

  • BGB §§ 305–310 — Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • BGB § 276 — Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit (nicht abdingbar).
  • UWG § 3a — Unlautere geschäftliche Handlung durch Rechtsverstoß.
  • e-recht24.de, Janolaw, IT-Recht Kanzlei — AGB-Generatoren für verschiedene Geschäftsmodelle.
Meine Einschätzung

Für die meisten Solopreneurs sind AGB ein Nice-to-have, kein Must-have — ein guter Freelancer-Vertrag pro Projekt ist oft wirksamer, weil er individueller regelt. AGB lohnen sich ab dem Punkt, wo die Einzelverhandlung jedes Vertrags mehr Zeit kostet als die einmalige AGB-Erstellung. Für Dienstleister mit 10+ Kunden pro Jahr und standardisierten Leistungen: ja, AGB lohnen sich. Für Freelancer mit 3–5 Großkunden und individuellen Verträgen: ein solider Mustervertrag reicht. Wenn AGB, dann vom Anwalt (500–1.500 €) — die Investition schützt besser als ein Generator und deutlich besser als Selbst-Geschriebenes. Unwirksame AGB sind schlimmer als keine AGB.

Das Wichtigste in Kürze
  • Pflicht nur bei Online-Shops (Fernabsatzrecht) — für Dienstleister optional.
  • Lohnt sich ab 10+ Kunden/Jahr mit standardisierten Leistungen.
  • 6 Kernklauseln: Geltungsbereich, Leistung, Zahlung, Haftung, Nutzungsrechte, Gerichtsstand.
  • Anwalt (500–1.500 €) für rechtssichere AGB — Generator für Standard-Fälle.
  • Nicht selbst schreiben: Unwirksame Klauseln sind schlimmer als keine AGB.
  • AGB VOR Vertragsschluss zur Kenntnis geben — nachträglich reicht nicht.
Über Marcus Bauer 61 Artikel
Marcus Bauer ist gelernter Bilanzbuchhalter (IHK) mit 12 Jahren Praxiserfahrung in Kanzleien für mittelständische Mandate. Schwerpunkte: Gründungsberatung, EÜR und Umsatzsteuer für Solopreneurs, GbR- und GmbH-Strukturierung. Seit 2019 als freier Berater tätig und Co-Autor des Praxisleitfadens 'Selbstständig richtig starten' (BWS-Verlag). Bei Business Blogmagazin verantwortet er die Cluster Gründung, Steuern, Buchhaltung und Wirtschaftsrecht.