Scheinselbstständigkeit — wann wird es gefährlich?

Scheinselbstständigkeit — wann wird es gefährlich?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Freelancer de facto wie ein Angestellter arbeitet — feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, ein einziger Auftraggeber. Die Folgen: Sozialversicherungs-Nachzahlungen bis zu 4 Jahre rückwirkend, für den Auftraggeber bis zu 30.000 € Bußgeld. Wie man sich schützt.