Welche Verträge brauchen Selbstständige?

Selbstständige brauchen mindestens vier Vertragstypen: einen Dienst- oder Werkvertrag als Basis jeder Kundenbeziehung, AGB für wiederkehrende Aufträge, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bei Umgang mit personenbezogenen Daten und eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) bei sensiblen Projekten. Ohne schriftliche Verträge riskieren Solopreneurs Zahlungsausfälle, Haftungsprobleme und DSGVO-Bußgelder.

Kurz zusammengefasst

Sechs Vertragstypen sind für Selbstständige relevant: Dienstvertrag (laufende Tätigkeiten, geschuldet wird Arbeitsleistung), Werkvertrag (konkretes Ergebnis geschuldet), AGB (standardisierte Bedingungen für wiederkehrende Aufträge), Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) (DSGVO-Pflicht bei Kundendaten), NDA (Vertraulichkeitsvereinbarung bei sensiblen Projekten) und Kooperationsvertrag (bei Zusammenarbeit mit anderen Freelancern). Die wichtigste Entscheidung: Dienst- oder Werkvertrag — davon hängt ab, wann die Leistung als erfüllt gilt und welche Haftung entsteht.

Was ist der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag?

Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) schuldet der Selbstständige seine Arbeitsleistung — beim Werkvertrag (§ 631 BGB) ein konkretes Ergebnis. Der Unterschied bestimmt Haftung, Abnahme und Gewährleistung.

Der Dienstvertrag ist die richtige Wahl für laufende Beratung, Coaching, Projektbegleitung und fortlaufende Unterstützung. Geschuldet wird die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Beispiel: Ein Berater, der 20 Stunden monatlich strategische Beratung liefert, schuldet die Beratungsleistung — nicht den Geschäftserfolg des Kunden.

Der Werkvertrag passt bei konkreten Ergebnissen: Website-Erstellung, Logo-Design, Gutachten, Software-Entwicklung. Geschuldet ist das fertige Werk. Wichtig: Erst nach Abnahme durch den Kunden gilt die Leistung als erbracht — vorher kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre (§ 634a BGB).

Praxis-Tipp: Viele Solopreneurs arbeiten unbewusst ohne klare Vertragsform — der Kunde bestellt etwas, der Freelancer liefert, eine Rechnung wird gestellt. Im Streitfall entscheidet ein Gericht nachträglich, welcher Vertragstyp vorliegt. Das kann teuer werden, wenn eine Werkvertrag-Haftung festgestellt wird, obwohl der Freelancer nur Beratung liefern wollte.

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Wann brauche ich AGB?

AGB sind sinnvoll, sobald ein Solopreneur wiederkehrende Aufträge mit ähnlichen Bedingungen abwickelt. Sie standardisieren Zahlungsziele, Haftungsbegrenzung, Stornobedingungen und Nutzungsrechte.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Solopreneur für alle Kunden gleich verwendet. Sie vermeiden, dass bei jedem Auftrag individuelle Verhandlungen über Standard-Punkte geführt werden.

Typische AGB-Inhalte für Solopreneurs: Zahlungsziele (14/30 Tage netto), Stornobedingungen (Fristen und Gebühren), Haftungsbegrenzung (max auf Auftragswert), Nutzungsrechte an erstellten Werken, Geheimhaltung, Gerichtsstand.

Wichtig: AGB müssen vor Vertragsschluss dem Kunden zugänglich gemacht werden (per Link in der E-Mail-Signatur, Anhang zum Angebot). Nachträgliches Hinweisen reicht nicht. Außerdem: AGB dürfen keine überraschenden oder unangemessenen Klauseln enthalten (§ 305c BGB) — sonst sind sie unwirksam.

Erstellung: AGB-Generatoren im Internet erzeugen oft unzureichende Klauseln. Für Solopreneurs mit Umsätzen über 50.000 €/Jahr lohnt sich die einmalige anwaltliche Erstellung (Kosten: 500–1.500 € einmalig, danach jahrelang nutzbar).

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Ein AVV ist eine DSGVO-Pflicht, sobald ein Selbstständiger personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet. Ohne AVV riskieren beide Seiten Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro.

Der AVV (Art. 28 DSGVO) regelt, wie ein Auftragnehmer mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers umgeht. Pflicht für: Webdesigner, die Kundenshops mit Bestelldaten betreuen; Marketing-Berater, die Kunden-E-Mail-Listen verwalten; Buchhalter, die Personalakten bearbeiten; IT-Dienstleister, die auf Kunden-Server zugreifen.

Pflichtinhalte eines AVV: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM), Regelungen zu Unterauftragnehmern, Löschung nach Auftragsende, Kontrollrechte des Auftraggebers.

Praxis: Viele Solopreneurs ignorieren die AVV-Pflicht — bis ein Kunde danach fragt oder eine Datenschutz-Beschwerde eingeht. Vorsorge: AVV-Vorlage von der Datenschutzkonferenz (DSK) herunterladen und an die eigene Tätigkeit anpassen. Anwaltliche Prüfung bei komplexeren Datenverarbeitungen empfehlenswert.

Wann brauche ich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)?

Ein NDA ist sinnvoll bei Projekten, in denen sensible Geschäftsinformationen, Prototypen, Strategien oder unveröffentlichte Daten ausgetauscht werden. Typisch bei IT, Beratung, Produktentwicklung und Strategie-Projekten.

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) schützt vertrauliche Informationen beider Seiten. Für Solopreneurs relevant in zwei Richtungen: Schutz der eigenen Methoden und Tools (z. B. proprietäre Frameworks eines Beraters) und Schutz der Kunden-Informationen (z. B. unveröffentlichte Produktpläne).

Einseitig vs. gegenseitig: Einseitige NDAs schützen nur eine Seite (typisch: Kunde schützt seine Informationen). Gegenseitige NDAs schützen beide — sinnvoll, wenn auch der Solopreneur sensible Methoden offenlegt.

Laufzeit und Vertragsstrafe: Üblich sind Vertraulichkeits-Zeiträume von 2–5 Jahren nach Projektende. Vertragsstrafen sollten angemessen sein — zu hohe Strafen (z. B. 500.000 € bei einem 5.000-€-Auftrag) können als unangemessen eingestuft und gerichtlich reduziert werden.

Welche Fehler machen Selbstständige bei Verträgen häufig?

Fünf häufige Fehler: mündliche Vereinbarungen ohne Schriftform, fehlende Zahlungsziele, unklare Leistungsbeschreibung, Vergessen des AVV und zu späte Rechnungsstellung.

Der häufigste Fehler: Aufträge werden mündlich oder per E-Mail vereinbart, ohne dass ein schriftlicher Vertrag die wesentlichen Punkte festhält. Im Streitfall steht Aussage gegen Aussage — der Freelancer verliert fast immer.

Unklare Leistungsbeschreibung: ‚Wir machen eine Website‘ reicht nicht. Was gehört dazu? Wie viele Unterseiten? Responsive? SEO? Hosting? Ohne Abgrenzung wird der Umfang zum Streitpunkt — und der Kunde erwartet mehr, als der Freelancer liefern wollte.

Fehlende Zahlungsziele: Ohne klare Frist zahlen viele Kunden erst nach 60, 90 oder 120 Tagen. Solopreneurs brauchen Cashflow — Zahlungsziel 14 Tage netto sollte Standard sein, bei Neukunden mit Anzahlungsregelung (30–50% vor Projektstart).

Zu späte Rechnungsstellung: Wer nach Projektabschluss 2–4 Wochen wartet, signalisiert dem Kunden, dass die Zahlung nicht dringend ist. Rechnung idealerweise am Tag der Fertigstellung senden.

Häufige Fragen zu Verträgen für Selbstständige

Die häufigsten Praxis-Fragen rund um Verträge und rechtliche Absicherung.

Muss ein Vertrag immer schriftlich sein?

Grundsätzlich nein — auch mündliche Verträge sind rechtlich bindend (§ 145 BGB). Aber: im Streitfall ist der Nachweis ohne Schriftform extrem schwierig. Für Business-Verhältnisse immer mindestens eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, besser ein unterschriebener Vertrag.

Kann ich Vertragsvorlagen aus dem Internet nutzen?

Als Basis ja, als fertige Lösung selten. Internet-Vorlagen sind oft veraltet, zu allgemein oder rechtlich ungenau. Für Aufträge unter 1.000 € sind sie ein pragmatischer Startpunkt. Für größere Aufträge oder wiederkehrende Kundenbeziehungen lohnt sich anwaltliche Prüfung.

Was kostet ein anwaltlich geprüfter Vertrag?

Erstberatung inkl. Vertragsprüfung: 200–400 €. Individuelle AGB-Erstellung: 500–1.500 €. AVV-Erstellung: 300–800 €. Rahmenvertrag: 500–1.000 €. Einmalige Investition, die sich über Jahre amortisiert.

Ab welchem Auftragswert brauche ich einen schriftlichen Vertrag?

Pragmatische Faustregel: Ab 1.000 € Auftragswert immer schriftlich. Unter 1.000 € reicht eine klare E-Mail mit Leistungsbeschreibung, Preis und Zeitplan als Auftragsbestätigung — die der Kunde kurz bestätigt.

Quellen und weiterführende Literatur

Unabhängige Rechtsquellen für Vertragsgestaltung und DSGVO-Konformität.

  • BGB §§ 611–651 — gesetzliche Grundlagen für Dienst- und Werkverträge.
  • DSGVO Art. 28 — Auftragsverarbeitung und Pflicht zum AVV.
  • Datenschutzkonferenz (DSK) — offizielle AVV-Mustervorlage der deutschen Datenschutzbehörden.
  • IHK — Ratgeber und Musterverträge für Selbstständige und kleine Unternehmen.
  • BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft) — Gründungsinformationen mit Vertrags-Leitfäden.

Meine Einschätzung

Die meisten Solopreneurs unterschätzen den Vertragsbedarf — bis zum ersten Zahlungsausfall oder Leistungsstreit. Die Investition in eine einmalige anwaltliche AGB-Erstellung (500–1.500 €) und eine AVV-Vorlage (300–800 €) amortisiert sich bei einem einzigen vermiedenen Streitfall. Für den Anfang reicht eine pragmatische Lösung: klare E-Mail-Auftragsbestätigungen mit Leistungsbeschreibung, Preis und Zahlungsziel — und ein Basis-AVV von der DSK-Website. Wer über 50.000 € Jahresumsatz kommt, sollte spätestens dann professionelle Vertragsunterlagen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Vertragstypen: Dienstvertrag, Werkvertrag, AGB, AVV, NDA, Kooperationsvertrag.
  • Dienst vs. Werk: Beratung = Dienstvertrag, konkretes Ergebnis = Werkvertrag.
  • AVV ist DSGVO-Pflicht bei personenbezogenen Daten — nicht optional.
  • AGB lohnen sich ab wiederkehrenden Aufträgen — anwaltliche Erstellung 500–1.500 €.
  • Zahlungsziel 14 Tage netto als Standard; bei Neukunden 30–50% Anzahlung.
  • Schriftform ist ab 1.000 € Auftragswert Pflicht — mündlich ist im Streitfall fast immer verloren.