Jede geschäftliche Website in Deutschland braucht zwei Pflichtseiten: ein Impressum nach § 5 TMG und eine Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO. Fehlt eines von beiden, drohen Abmahnungen — typisch 500–3.000 € pro Verstoß. Die gute Nachricht: mit kostenlosen Generatoren sind beide Seiten in 30–60 Minuten erstellt.
Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?
Name und Anschrift des Betreibers, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, USt-IdNr. oder Steuernummer, bei bestimmten Berufen die zuständige Aufsichtsbehörde.
Pflicht für alle: Vollständiger Name (bei Einzelunternehmen: Vor- und Nachname, bei UG/GmbH: Firmenname + Vertretungsberechtigte), ladungsfähige Anschrift (Postfach reicht nicht), E-Mail-Adresse, Telefonnummer (Kontaktformular allein reicht nicht).
USt-IdNr. oder Steuernummer: Wer umsatzsteuerpflichtig ist, gibt die USt-IdNr. an. Kleinunternehmer können die Steuernummer angeben — müssen aber nicht.
Berufsrechtliche Angaben: Freiberufler mit Kammer-Zugehörigkeit (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten) müssen die zuständige Kammer, die Berufsbezeichnung und das verleihende Land angeben.
Erreichbarkeit: Das Impressum muss von jeder Unterseite mit maximal 2 Klicks erreichbar sein — typisch: Link im Footer mit der Bezeichnung ‚Impressum‘. Nicht verstecken, nicht in PDFs auslagern.
Vertragsgrundlagen: Welche Verträge brauchen Selbstständige? — DSGVO-Tiefe: Datenschutz für Selbstständige
Was muss in die Datenschutzerklärung?
Name des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage jeder Datenverarbeitung, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Informationen zu Cookies, eingesetzte Tools (Analytics, Newsletter, Social Media) und ggf. Datenübermittlung in Drittländer.
Verantwortlicher: Name, Anschrift und E-Mail des Datenschutz-Verantwortlichen (typisch = Websitebetreiber). Bei UG/GmbH: die Gesellschaft als Verantwortliche.
Pro Verarbeitungszweck dokumentieren: Kontaktformular (Zweck: Anfragenbearbeitung, Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Newsletter (Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a), Google Analytics (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f — oder Einwilligung via Cookie-Banner), Hosting (berechtigtes Interesse).
Cookies: Technisch notwendige Cookies (Session, Warenkorb) dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Alle anderen (Analytics, Marketing, Social Media) brauchen ein Cookie-Consent-Banner mit Opt-In.
Drittland-Transfer: Wenn Daten an US-Dienste gehen (Google Analytics, Mailchimp, Cloudflare), muss die Datenschutzerklärung das dokumentieren und die Rechtsgrundlage nennen (aktuell: EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln).
Welche Generatoren sind empfehlenswert?
Drei kostenlose Generatoren: e-recht24.de (Impressum + Datenschutz), Datenschutz-Generator.de (umfangreichste Datenschutzerklärung), IHK-Impressum-Generator (einfachstes Format).
e-recht24.de: Der bekannteste Generator in Deutschland. Erstellt sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung. Kostenlose Basisversion reicht für Standard-Websites. Premium-Version (ab 4 €/Monat) mit automatischen Updates bei Rechtsänderungen.
Datenschutz-Generator.de (Dr. Thomas Schwenke): Der umfangreichste Datenschutz-Generator. Deckt auch speziellere Tools ab (Calendly, Stripe, Typeform). Kostenlos für Privatpersonen und Kleinunternehmer, kostenpflichtig für Unternehmen über 250 Mitarbeiter.
IHK-Impressum-Generator: Einfachster Weg zum korrekten Impressum. Fragt branchenspezifische Pflichtangaben ab und generiert ein Copy-Paste-fertiges Impressum.
Wichtig: Generierte Texte immer prüfen — stimmen die eigenen Angaben? Werden alle eingesetzten Tools erwähnt? Ein Generator kann nur das aufnehmen, was eingegeben wird.
Welche Fehler führen zu Abmahnungen?
Fünf häufige Abmahn-Fallen: fehlendes Impressum, unvollständige Pflichtangaben, externe Google Fonts ohne Einwilligung, fehlender Cookie-Banner und veraltete Datenschutzerklärung nach Tool-Wechsel.
Fehlendes Impressum: Klassiker — besonders bei neuen Websites, die ’noch im Aufbau‘ sind. Auch eine Baustellen-Seite braucht ein Impressum, sobald sie öffentlich erreichbar ist.
Google Fonts über externe Server: Seit 2022 ein Abmahn-Klassiker. Lösung: Google Fonts lokal auf dem eigenen Server hosten (Plugin ‚OMGF‘ für WordPress). Dauert 5 Minuten, spart potentiell 2.000 € Abmahnkosten.
Fehlender Cookie-Banner: Wer Google Analytics, Facebook Pixel oder Marketing-Cookies ohne Einwilligung lädt, verstößt gegen die DSGVO. Lösung: Cookie-Consent-Banner mit echtem Opt-In (nicht nur ‚OK‘-Button).
Veraltete Datenschutzerklärung: Tool gewechselt (z. B. von Mailchimp zu Brevo), aber Datenschutzerklärung nicht aktualisiert. Mindestens halbjährlich prüfen, ob alle aktuell eingesetzten Tools dokumentiert sind.
Häufige Fragen
Praxis-Fragen zu Impressum und Datenschutz.
Brauche ich ein Impressum für Social-Media-Profile?
Ja — geschäftlich genutzte Social-Media-Profile (LinkedIn, Instagram, Facebook) brauchen ein Impressum. Lösung: Link zur Impressum-Seite der eigenen Website in der Bio/Info-Sektion.
Kann ich dieselbe Datenschutzerklärung für Website und Newsletter nutzen?
Die Website-Datenschutzerklärung kann den Newsletter-Abschnitt enthalten. Zusätzlich muss beim Newsletter-Anmeldeformular ein Hinweis auf die Datenverarbeitung stehen mit Link zur Datenschutzerklärung.
Wie oft muss ich Impressum und Datenschutz aktualisieren?
Impressum: bei jeder Änderung von Name, Adresse, Rechtsform. Datenschutz: bei jedem Tool-Wechsel, Plugin-Update mit neuer Datenverarbeitung oder Rechtsänderung. Mindestens halbjährlich prüfen.
Quellen
Offizielle Rechtsquellen.
- TMG § 5 — Allgemeine Informationspflichten (Impressumspflicht).
- DSGVO Art. 13, 14 — Informationspflichten bei Datenerhebung.
- e-recht24.de — Impressum-Generator und Datenschutz-Generator.
- Datenschutz-Generator.de (Dr. Schwenke) — umfangreichster DSGVO-Generator.
Impressum und Datenschutzerklärung sind in 30–60 Minuten erledigt — mit kostenlosen Generatoren, ohne Anwalt. Die größte Gefahr ist nicht die Komplexität, sondern das Vergessen: neue Website online, Impressum vergessen, 3 Monate später eine Abmahnung über 1.500 €. Pragmatischer Rat: Impressum und Datenschutz als allererste Seiten anlegen, noch bevor der erste Blog-Artikel online geht. Und: Google Fonts lokal hosten — das ist die einzelne Maßnahme mit dem höchsten Abmahn-Schutz pro Aufwand-Minute.
- 2 Pflichtseiten: Impressum (§ 5 TMG) + Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO).
- Von jeder Unterseite mit max. 2 Klicks erreichbar — Link im Footer.
- Kostenlose Generatoren: e-recht24.de, Datenschutz-Generator.de, IHK.
- Google Fonts lokal hosten — häufigste Abmahn-Falle seit 2022.
- Cookie-Banner mit echtem Opt-In bei Analytics/Marketing-Cookies.
- Halbjährlich prüfen — besonders nach Tool-Wechseln.
