Ein Auftrag ist erst dann wirklich abgeschlossen, wenn das Geld auf deinem Konto liegt. Welches Zahlungsziel du auf deine Rechnung schreibst und ob du Skonto anbietest, entscheidet darüber, wie schnell das passiert. Dieser Artikel zeigt dir, welche Fristen rechtlich gelten, wie du Skonto richtig kalkulierst und wie du beides strategisch für deine Liquidität einsetzt.
Ohne Vereinbarung ist eine Rechnung sofort fällig, Verzug tritt bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Zugang ein. Übliche Zahlungsziele liegen bei 14 bis 30 Tagen, im B2B sind maximal 60 Tage die gesetzliche Leitplanke (§ 271a BGB). Skonto von 2 bis 3 % bei Zahlung innerhalb von 7 bis 14 Tagen beschleunigt den Geldeingang spürbar – kostet dich aufs Jahr gerechnet aber effektiv deutlich mehr als ein Bankkredit. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 %, der Verzugszins im B2B damit bei 10,52 %.
Welches Zahlungsziel solltest du auf deine Rechnung schreiben?
Für die meisten Selbstständigen ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen der beste Standard: kurz genug für planbare Liquidität, lang genug, um Geschäftskunden nicht zu verprellen. Ohne vereinbartes Zahlungsziel ist deine Rechnung nach § 271 BGB sofort fällig – in der Praxis zahlt dann trotzdem kaum jemand am selben Tag.
Rechtlich gilt: Das Zahlungsziel ist Verhandlungssache, aber nicht grenzenlos. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zieht § 271a BGB bei 60 Tagen eine klare Linie – längere Fristen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind. Große Konzerne versuchen gern, 90 Tage durchzudrücken; darauf musst du dich nicht einlassen. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Formuliere das Zahlungsziel immer als konkretes Datum („zahlbar bis 31.07.2026″) statt als „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ – das reduziert Missverständnisse und erleichtert dir das Mahnwesen.
Wann lohnt sich Skonto – und wann kostet es dich bares Geld?
Skonto lohnt sich für dich als Rechnungssteller, wenn dir schneller Geldeingang wichtiger ist als der Preisnachlass – typisch sind 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Umgekehrt gilt als Rechnungsempfänger: Skonto ziehen ist fast immer ein Gewinn, denn der effektive Jahreszins des „Lieferantenkredits“ ist enorm.
Die Rechnung dahinter: Bietest du „2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen, netto 30 Tage“ an, bezahlt dein Kunde für 20 Tage früheres Geld 2 % des Rechnungsbetrags. Hochgerechnet aufs Jahr entspricht das rund 36 % effektivem Zins – teurer als fast jeder Kontokorrentkredit. Deshalb solltest du Skonto nicht pauschal anbieten, sondern gezielt: bei großen Rechnungsbeträgen, bei Kunden mit notorisch langer Zahlungsmoral oder wenn du kurzfristig Liquidität brauchst. Wichtig ist die saubere Formulierung auf der Rechnung, etwa: „Bei Zahlung bis zum 22.07.2026 gewähren wir 2 % Skonto (Zahlbetrag: 1.078,20 €). Zahlbar ohne Abzug bis zum 11.08.2026.“ Gib den skontierten Betrag immer als konkrete Zahl an – das erhöht die Nutzungsquote und vermeidet Rundungsdiskussionen. Beachte auch: Skonto mindert die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer; zieht dein Kunde Skonto, musst du die Umsatzsteuer entsprechend korrigieren.
Was passiert, wenn der Kunde das Zahlungsziel reißt?
Ab dem Tag nach Ablauf des Zahlungsziels ist dein Kunde in Verzug – du darfst dann Verzugszinsen und im B2B zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro berechnen, ganz ohne Mahnung, wenn das Zahlungsziel kalendermäßig bestimmt war.
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Bundesbank, der halbjährlich angepasst wird. Zum 1. Juli 2026 wurde er von 1,27 % auf 1,52 % angehoben. Damit gilt aktuell: Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über Basiszins, also 10,52 % pro Jahr. Gegenüber Verbrauchern sind es 5 Punkte über Basiszins, also 6,52 %. Dazu kommt im B2B die 40-Euro-Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB – pro Rechnung, nicht pro Mahnung. In der Praxis wichtiger als Zinsen ist aber dein Prozess: Erinnere freundlich 3 bis 5 Tage nach Fälligkeit, mahne nach 14 Tagen konkret mit Fristsetzung und kündige beim zweiten Mal den nächsten Schritt an. Wer konsequent und schnell nachfasst, wird von Kunden automatisch in die Kategorie „zuerst bezahlen“ einsortiert.
Häufige Fragen zu Zahlungszielen und Skonto
Ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen unhöflich?
Nein. Gerade bei kleineren Beträgen und Privatkunden sind 7 Tage völlig üblich. Im B2B mit Freigabeprozessen und Kreditorenläufen sind 14 Tage realistischer – kürzere Fristen führen dort oft nur zu formal verspäteten Zahlungen.
Darf ich Skonto nur bestimmten Kunden anbieten?
Ja. Skonto ist eine freiwillige vertragliche Vereinbarung, keine Pflichtleistung. Du kannst es individuell pro Kunde oder pro Auftrag anbieten – idealerweise hältst du es im Angebot fest, nicht erst auf der Rechnung.
Wie buche ich gezogenes Skonto richtig?
Gezogenes Skonto ist ein Erlösschmälerung: Du buchst den Skontobetrag auf ein eigenes Skonto-Konto und korrigierst die Umsatzsteuer anteilig. Gängige Buchhaltungstools erledigen die Steuerkorrektur beim Verbuchen des Zahlungseingangs automatisch.
Kann ich Verzugszinsen auch rückwirkend fordern?
Ja, Verzugszinsen entstehen kraft Gesetzes ab Verzugseintritt – du kannst sie auch später noch geltend machen, solange die Forderung nicht verjährt ist (regelmäßig drei Jahre zum Jahresende). In der Praxis lohnt sich das meist nur bei größeren Beträgen.
Quellen
- Deutsche Bundesbank: Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2026 (Anpassung auf 1,52 %)
- §§ 271, 271a, 286, 288 BGB (Fälligkeit, Zahlungsfristen, Verzug, Verzugszinsen)
- IHK-Merkblätter zu Verzugszinsen und Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Viele Selbstständige behandeln das Zahlungsziel als Formalie – dabei ist es dein stärkster Liquiditätshebel, der nichts kostet. Meine Empfehlung: 14 Tage als Standard, Skonto nur gezielt bei großen Rechnungen oder zähen Zahlern, und ein Mahnprozess, der ohne Nachdenken abläuft. Wer erst bei leerem Konto über Zahlungsbedingungen nachdenkt, hat den Hebel verschenkt.
- ✅ 14 Tage Zahlungsziel als konkretes Datum formulieren – im B2B sind 60 Tage die gesetzliche Obergrenze (§ 271a BGB).
- ✅ Skonto von 2 % für 20 Tage früheres Geld entspricht rund 36 % Jahreszins – gezielt einsetzen, nicht pauschal.
- ✅ Seit 1. Juli 2026: Basiszins 1,52 % → Verzugszins 10,52 % (B2B) bzw. 6,52 % (Verbraucher) plus 40-€-Pauschale im B2B.
- ✅ Konsequentes Nachfassen ab Tag 3 nach Fälligkeit wirkt stärker als jede Zinsforderung.
